Viele verschiedene Organe der Europäischen Union ergänzen und kontrollieren sich gegenseitig. Wie in einer Demokratie üblich, finden wir Instanzen für die Legislative, Exekutive und Judikative.

Europäischer Rat (ER)

Im Europäischen Rat werden die wichtigen Entscheidungen getroffen, Detailarbeiten obliegen anderen Organen. Im ER treffen sich die Staats- und Regierungschefs aller Mitglieder zwei Mal im Halbjahr. Dabei müssen sie bei ihren Entscheidungen einstimmig agieren. Generell vertritt jeder Regierungschef die Interessen seines eigenen Landes.

Der Europäische Rat wird nach außen vom Ratspräsident vertreten. Dieser wird vom Rat selber auf 2,5 Jahre gewählt. Er darf keine anderen Ämter ausüben, erst recht nicht in einem der Mitgliedsstaaten.

Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Da man diesen Namen einfach mit dem Europäischen Rat verwechseln kann, werde ich mich der Bezeichnung Ministerrat bedienen. Ähnlich zum ER treffen sich hier die Minister der jeweiligen Mitgliedsländer. Jedoch nur die, die für den aktuellen Entscheidungsprozess erforderlich sind. Sprich, bei Verkehrsfragen die Verkehrsminister, bei Bildung die Bildungsminister, usw. Ihr wisst, worauf ich hinaus will. Den Umweltminister bei Finanzfragen einzubinden wäre schließlich unnötig. Auch hier vertreten die Minister die Position ihres Landes.

Sie müssen jedoch nicht zwangsweise zu einem einstimmigen Ergebnis gelangen. Dies ist nur in besonders wichtigen Entscheidungen notwendig. Ansonsten reicht eine Mehrheit von 55 Prozent der Stimmen, die zudem mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung einschließen.

Zusammen mit dem Europäischem Parlament bildet der Ministerrat die gesetzgebende Instanz der EU, also die Legislative.

Europäisches Parlament

Ganze 751 Abgeordnete umfasst aktuell das Europäische Parlament (EP). Seit 1979 wählen die EU-Bürger diese Mitglieder auf fünf Jahre. Bei der Kräfteverteilung werden kleinere Länder bevorteilt, da diese pro 10.000 Bürger mehr Abgeordnete stellen. Mitglieder der gleichen politischen Lager organisieren sich – ähnlich zum Bundestag – in Fraktionen. Nur das dies in diesem Fall über Ländergrenzen hinweg geschieht.

Wie weiter oben erwähnt, ist das EP zusammen mit dem Ministerrat für die Gesetzgebung (Legislative) verantwortlich. Da hier einstimmige Entscheidungen sehr unwahrscheinlich sind, reicht für gewöhnlich eine einfache Mehrheit. In besonderen Fällen wird eine 2/3-Mehrheit vorausgesetzt.

Getagt wird in Straßburg, die Verwaltung des Parlaments erfolgt in Luxemburg. Besondere Zuständigkeiten umfassen die Zustimmung zum EU-Haushaltsplan sowie die Bestätigung neuer Kommissare und Kommissarinnen vor Amtsantritt.

Europäische Kommission

Die eigentliche Regierung der EU ist die Europäische Kommission. Sie ist also die Exekutive. Sie führt die Beschlüsse vom Ministerrat und Europäischem Parlament aus.

Dafür treffen sich 28 Entsandte der jeweiligen Mitgliedsländer in Brüssel. Einer pro Land. Trotzdem müssen diese Mitglieder unabhängig von ihrem Heimatland agieren, da bei der Europäischen Kommission nicht das Einzel- sondern das Gemeinschaftsinteresse im Mittelpunkt steht.

Als einziges Organ in der EU besitzt die Kommission das Initiativrecht. Das heißt, sie darf neue Gesetzesvorschläge unterbreiten.

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Bleibt noch die Judikative. Der Europäische Gerichtshof sitzt in Luxemburg. Gern verwechselt mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, befasst sich dieser mit allen Belangen der EU-Rechtslage. Jeder Mitgliedsstaat stellt dabei einen Richter. Im Extremfall kann der EuGH gar geltendes Verfassungsrecht eines Landes kippen.

Europäische Zentralbank (EZB)

Besonders seit der Finanzkrise kommt man selten um die EZB herum. Sie steuert die Finanzpolitik der EU. Daher auch nicht selten der Begriff „Währungshüter“. Ihr oberstes Ziel ist Preisstabilität. Dies will sie durch eine maximale Inflationsrate von zwei Prozent und einer maximalen Netto-Neuverschuldung der Staaten von drei Prozent erreichen.

Ihr Hauptsitz ist in Frankfurt am Main. Sie agiert unabhängig von allen anderen Organen und darf keine Weisungen von außen entgegennehmen.